Rücktrittsrecht im Fernabsatzgesetz ( gültig seit 1 Juni 2000 )

Verbrauchern wird das Recht eingeräumt, innerhalb von 7 Werktagen (Samstag zählt nicht) ab Einlangen der Ware beim Verbraucher bzw. ab Vertragsabschluss bei Dienstleistungsverträgen vom Vertrag zurückzutreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb die der Frist abgesendet wurde. Der Rücktritt selbst - im Gegensatz zum Rücktrittsrecht bei Haustürgeschäften – offenbar an keine bestimmte Form gebunden. Werden allerdings Informationspflichten , insbesondere also auch der Hinweis auf das Rücktrittsrecht, nicht eingehalten, beträgt die Rücktrittsfrist 3 Monate!

Fernabsatzgesetz (FernAbsG)

§ 1 Anwendungsbereich (1)
Dieses Gesetz gilt für Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen,
die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt (Fernabsatzverträge).

§ 3 Widerrufsrecht, Rückgaberecht (2)
Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen
nicht bei Fernabsatzverträgen 1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.